Führerscheininfo

(Stand 2021)

Die Führerscheine

Wie alles in Deutschland ist auch das muntere Treiben auf dem Wasser reglementiert, und zwar nach Binnenbereich und Seebereich getrennt. In Kürze soviel: Es gibt drei Scheine, mit denen man sich befassen sollte.

  • Auf vielen Binnengewässern sind Segelboote ohne Motor führerscheinfrei. Wer aber auf Binnengewässern ein Sportboot mit Motor (ab 15 PS) führen möchte oder auf bestimmten Binnengewässern (u.a. in Berlin) ein Segelboot (ab 3 qm Segelfläche), muss den amtlichen Sportbootführerschein Binnen (kurz SpoBo Binnen) besitzen.
  • Wer auf den deutschen Küstengewässern (genauer: auf den Seeschifffahrtsstraßen) ein Sportboot mit Motor (ab 15 PS) führen möchte, muss den amtlichen Sportbootführerschein See (kurz SpoBo See) besitzen. Dies ist ein reiner Motorboot-Führerschein; Segelboote ohne Motor sind auf See generell führerscheinfrei.

Einige Teile der Theorieprüfung lassen sich zwischen Binnen- und Seeschein in beide Richtungen anrechnen. Die Praxisprüfung des SpoBo See lässt sich als Praxisprüfung für den Motorteil des SpoBo Binnen anrechnen, aber nicht umgekehrt. Daher ist es durchaus sinnvoll, erst den SpoBo See und dann den SpoBo Binnen zu machen.

Über diese beiden von Vater Staat in Deutschland vorgeschriebenen Führerscheine hinaus gibt es drei weitere amtliche, aber „freiwillige“ Führerscheine; vorgeschrieben sind diese Scheine in Deutschland nur für gewerbliche Skipper. Ansonsten sind sie ein freiwilliger Anlass, sich mit dem Thema Yachtführung genauer zu befassen, um das eigene Wissen zu erweitern und dadurch beim Segeln mehr Sicherheit zu erlangen. Ein sehr sinnvoller Schein aus dieser Rubrik ist der

  • Sportküstenschifferschein (kurz SKS), der die Führung einer Segel- oder Motoryacht im küstennahen Bereich behandelt. Um ihn zu erlangen, ist neben einer Theorie- und Praxisprüfung der Nachweis von 300 Seemeilen Törnerfahrung nötig.

Die beiden anderen Scheine – Sportseeschifferschein (SSS) und Sporthochseeschifferschein (SHS) – sind dann schon ziemlich fortgeschritten und können erstmal beiseite gelassen werden; wir bieten daher zu diesen Scheinen keine Ausbildung an. Wer dennoch mehr darüber wissen möchte, findet auf der Website unseres Teammitglieds Wolfgang ausführliche Informationen zu SSS und SHS.

Alle Führerscheine sind auch ein International Certificate of Competence und werden von vielen Staaten anerkannt, insb. denen die die UNECE Reolutionen 14 oder 40 anerkannt haben: Österreich, Belarus, Belgien, Bulgarien, Croatien, Czechien, Finnland, Frankreich, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Serbien, Slovakei, Schweiz, Ukraine, Großbritannien / UK. Aber: Die Gültigkeitsbereiche sind je nach Schein unterschiedlich. So beinhaltet der Sportbootführerschein See lediglich ein ICC für Maschinenfahrzeuge.

Funkzeugnisse

Auch für Sportschiffer spielt das Thema Seefunk eine große Rolle: Zunächst als wichtigstes Kommunikationsmittel im Seenotfall, aber auch für Routinegespräche, beispielsweise zur Reservierung eines Liegeplatzes beim Hafenmeister oder zur Anmeldung an einer Schleuse ist das UKW-Funkgerät unersetzlich.

Der Seefunk unterliegt einer recht strengen internationalen Reglementierung, was im Jahr 2003 zur Neugliederung der deutschen Seefunklizenzen geführt hat.

Für die Sportschifffahrt gibt es drei Funkzeugnisse:

  • Das Short Range Certificate (SRC) erlaubt die Nutzung einer UKW-Seefunkanlage, wie sie auch auf beinahe allen Charteryachten eingebaut ist. Diese Geräte haben eine Reichweite von etwa 30–40 Seemeilen.
  • Das Long Range Certificate (LRC) erlaubt zusätzlich die Nutzung der weiter reichenden Kommunikationsmittel: Grenzwellen- bzw. Kurzwellensender und INMARSAT-Satellitenfunkanlagen. Derartige Geräte sind auf Sportbooten selten, auf Charteryachten überhaupt nicht anzutreffen.
  • Wer im Binnenbereich funken möchte, braucht das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtfunk (UBI) – die Funkausrüstung von Sportbooten im Binnenbereich erscheint aber weniger wichtig und ist dementsprechend selten. Das niederländische Ijsselmeer und die Waddenzee gelten allerdings als Binnengewässer; wer dort mit funkausgerüsteten (Charter-)Yachten unterwegs ist, benötigt folglich das UBI.

Im Jahr 2005 wurde – nach einigem Hin und Her – in Deutschland eine verbindliche Regelung dazu geschaffen, inwieweit der Besitz dieser Scheine verpflichtend ist: Demnach muss ab sofort der Schiffsführer über das passende Funkzeugnis für die an Bord befindliche Funkausrüstung verfügen. Das hört sich trivial an, beinhaltet aber zwei entscheidende Änderungen gegenüber der vorherigen Regelung: Es ist nicht mehr zulässig, ein Funkgerät einfach nicht zu benutzen, wenn die entsprechende Lizenz nicht vorhanden ist. Gleichermaßen genügt es nicht, wenn irgend ein Crewmitglied über den nötigen Schein verfügt – es muss der Schiffsführer selbst sein.

Fazit:
Wer eine (Charter-)Yacht auf See selbstständig führen möchte, braucht in der Regel das SRC. Mangels technischer Ausrüstung können wir eine Funkausbildung derzeit leider nicht anbieten. Hierzu könnt ihr euch an eine Segelschule Eurer Wahl wenden.

Fachkundenachweis Signalmittel

Der Fachkundenachweis für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht (kurz »Pyroschein« bzw. »FKN«) ist zum Kauf und Besitz der potenteren Seenotsignalmittel, insbesondere Fallschirmsignalraketen, vorgeschrieben. Die Prüfung besteht aus einem kurzen praktischen Teil zur Handhabung der Signalmittel und einem Fragebogen mit 15 (aus einem Fragenkatalog von 60) Fragen. Die Prüfung kostet rund 25 Euro und kann im Rahmen einer Führerscheinprüfung »nebenbei« abgelegt werden.

Weitere Informationen

Unsere Führerschein-Übersicht bietet einen Überblick über das deutsche Sportbootscheinsystem (PDF-Dokument).

Viele weitere Informationen findet man auf auf der Homepage des Prüfungsausschusses Berlin unter der Adresse http://www.pruefungsausschuss-berlin.org.